M.E.H. Bierögel
Gartenstraße 1
64823 Groß-Umstadt

Tel.: 06078 / 913248-49
Fax.: 06078 / 913250
Mail: info@meh-bieroegel.com

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M.E.H. Bierögel

Motoren und Ersatzteilhandel e.K.
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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1/2010

( M.E.H. BIERÖGEL )

I. ALLGEMEINES

Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit dem Abnehmern (Käufern ) unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Unsere schriftliche Angebote sind hinsichtlich Preis-, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte, usw., verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
  2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telegrafische oder telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
  3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche , die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstige Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbesserung und /oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.
  4. Soweit in unserem Katalog bzw. unserer Preisliste für bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen Vielfachen derselben Vielfachen derselben geliefert bzw. zurückgenommen werden. Altteile aus Motoren, Kupplungen, Anlasser, Lichtmaschinen Lieferungen sind frachtfrei einzusenden.

III. LIEFERUNG

  1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Fall der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des§326 BGB das Recht, vom Vertag zurückzutreten; ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wann die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

IV. VERSAND UND VERPACKUNG

  1. Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen; in diesem Falle sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis in Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Käufer über.
  2. Soweit der Besteller nicht anders bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.
  3. Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten:
    Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn oder Post zu beantragen. Bis dahin muß die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur , Fuhrunternehmer usw. zur Schadensfeststellung zu veranlassen.
  4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rücknahme von Verpackungsmaterialien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

V. PREISE

  1. 1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise sind freibleibend, und verstehen Sich in EURO, sofern bei Auslandsaufträgen insofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. In unseren Preislisten ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit, nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, diese wird zusätzlich berechnet.
  2. 2. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Bei Preis- oder Währungs-Änderungen werden die am Tag des Eingangs des Auftrags gültigen Preis in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen sowie infolge von Veränderungen des Rohstoffpreises bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

VI. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
  2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik; Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Datum der Rechnung über das gelieferte Teil. Diese Frist ist die Verjährungsfrist. Für die in der Gewährleistungszeit ausgefallenen Teile ist unser Garantieantrag vollständig auszufüllen. Die Gewährleistung geht dahin, daß wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile instandsetzen, zur Gutschrift zurücknehmen oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung umfaßt nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen Fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Liefergegenstand durch normalen Verschleiß ausfällt oder der Mangel auf unsachgemäße Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte Wartung zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
    Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderungen werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
  4. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.
  5. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
  6. Weiter Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftigen entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.
  2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich . Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen . Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
  3. Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Vereinbarung mit anderen, uns nicht gehörigen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zu.

VIII ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Skonto kann nur auf Rechnungsbeträge über €uro 500,00 gewährt werden. Nicht skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Reparaturrechnugen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, daß uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen sind.
    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Lombardsatz der Bundesbank zuzüglich 4 %, jedoch mindestens in Höhe von 8 % in Rechnung zu stellen .
  3. Zahlungen werden stets auf die fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorherige Vereinbarung und unter dem Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen . Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Falls die Wechsel in unserem Depot verbleiben, sind wir berechtigt, die Diskontspesen der Privatbanken zu berechnen.
  4. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung, oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, daß der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen danach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  5. Unsre Außendienstmitarbeiter ( Vertreter ) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
  6. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen.

IX. HAFTUNG, EINREDEBESCHRÄNKUNGEN, ABHOLUNGSANSPRUCH

  1. 1. Soweit nicht in diesem Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluß ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. 2. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei den, daß wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.
  3. 3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentums - Vorbehaltsware herauszuverlangen und durch und durch Beauftrage abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

X. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach Wahl des Verkäufers Groß - Umstadt oder Dieburg. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.
  3. Für Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt der Nachweis, daß diese durch Einschreibebriefe an die uns zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt worden sind.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
  2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Groß-Umstadt, den 18.08.2010

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