Allgemeine Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1/2010
( M.E.H. BIERÖGEL )
I. ALLGEMEINES
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen für alle Kauf-,
Tausch- und ähnliche Verträge, die mit dem Abnehmern (Käufern )
unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen
des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und
schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht
entsprechen.
II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Unsere schriftliche Angebote sind hinsichtlich Preis-,
Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung
unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte, usw., verpflichten uns
nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer
Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
- Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt
oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche
Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Telegrafische oder telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr
des Käufers an.
- Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen
und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten.
Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche ,
die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne
vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer
Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten,
Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstige Erklärungen
sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls
Nachbesserung und /oder Gutschrifterteilung ohne vorherige
Benachrichtigung vorzunehmen.
- Soweit in unserem Katalog bzw. unserer Preisliste für
bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind,
können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in
ganzzahligen Vielfachen derselben Vielfachen derselben geliefert
bzw. zurückgenommen werden. Altteile aus Motoren, Kupplungen,
Anlasser, Lichtmaschinen Lieferungen sind frachtfrei einzusenden.
III. LIEFERUNG
- Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch
sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns
nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Im Fall der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den
Voraussetzungen des§326 BGB das Recht, vom Vertag zurückzutreten;
ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
- Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose
Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie
unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten,
insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder
Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem
Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wann
die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir
uns im Verzug befinden.
IV. VERSAND UND VERPACKUNG
- Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr
des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren mit eigenen
Fahrzeugen zustellen; in diesem Falle sind wir berechtigt,
Zufuhrkosten bis in Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer
anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen. Mit der
Absendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Käufer über.
- Soweit der Besteller nicht anders bestimmt, steht die
Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine
Verbindlichkeit für billigsten Versand.
- Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten:
Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung
oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang
genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der
Bahn oder Post zu beantragen. Bis dahin muß die Sendung
unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der
entsprechende Spediteur , Fuhrunternehmer usw. zur
Schadensfeststellung zu veranlassen.
- Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die
Rücknahme von Verpackungsmaterialien richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
V. PREISE
- 1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich
Verpackung. Die Preise sind freibleibend, und verstehen Sich in
EURO, sofern bei Auslandsaufträgen insofern keine anders lautende
Vereinbarung getroffen worden ist. In unseren Preislisten ist die
Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit, nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist, diese wird zusätzlich berechnet.
- 2. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers
bleiben vorbehalten. Bei Preis- oder Währungs-Änderungen werden
die am Tag des Eingangs des Auftrags gültigen Preis in Anrechnung
gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf
den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen sowie infolge von
Veränderungen des Rohstoffpreises bleiben dem Verkäufer
vorbehalten.
VI. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger
Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich,
spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei
uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher
Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
- Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von
uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften
und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der
Technik; Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder
unsere Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen,
berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Datum der
Rechnung über das gelieferte Teil. Diese Frist ist die
Verjährungsfrist. Für die in der Gewährleistungszeit ausgefallenen
Teile ist unser Garantieantrag vollständig auszufüllen. Die
Gewährleistung geht dahin, daß wir nach unserer Wahl entweder die
gelieferten Teile instandsetzen, zur Gutschrift zurücknehmen oder
neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur,
wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung
umfaßt nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen. Die Gewährleistung
erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch
Einbau von Teilen Fremder Herkunft verändert wird. Die
Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Liefergegenstand durch
normalen Verschleiß ausfällt oder der Mangel auf unsachgemäße
Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte Wartung
zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn
gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene
Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der
Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen
anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf
Anforderungen werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
- Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die
beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und und
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen
schriftlich geltend gemacht worden sind.
- Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden.
Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist
sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die
ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
- Weiter Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art, sind ausgeschlossen. Diese Regelung gilt allerdings
nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
VII. EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie
bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen,
auch der künftigen entstehenden Forderungen, aus der
Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferung
bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung
zur Befriedigung unserer Ansprüche.
- Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang
gestattet. Die Gestattung ist widerruflich . Die Weiterveräußerung
darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte
beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.
Der Käufer tritt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung oder aus
einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder
später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf
Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns
übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der
Abtretung zu benachrichtigen . Er ist jedoch ermächtigt, die an
uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die
eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange
uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
- Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen
Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Vereinbarung mit anderen, uns
nicht gehörigen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstände
zu.
VIII ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen
vermerkten Zahlungsbedingungen. Skonto kann nur auf
Rechnungsbeträge über €uro 500,00 gewährt werden. Nicht
skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften
ausgeglichen werden. Reparaturrechnugen sind rein netto ohne jeden
Abzug zahlbar.
- Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen
Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, daß uns befriedigende
Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen
ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der
Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen
sind.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des
jeweiligen Lombardsatz der Bundesbank zuzüglich 4 %, jedoch
mindestens in Höhe von 8 % in Rechnung zu stellen .
- Zahlungen werden stets auf die fällige Rechnung verrechnet.
Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt.
Wechsel werden nur nach vorherige Vereinbarung und unter dem
Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen .
Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Falls die Wechsel
in unserem Depot verbleiben, sind wir berechtigt, die
Diskontspesen der Privatbanken zu berechnen.
- Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Käufers nach Auftragserteilung, oder stellt sich aufgrund
eingeholter Auskünfte heraus, daß der Kreditwürdigkeit des Käufers
Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im
Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf
das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt
auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. In
jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte
Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene
Nachfrist zu setzen danach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
- Unsre Außendienstmitarbeiter ( Vertreter ) sind zur
Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht
berechtigt.
- Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus
sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt
werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer
Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des
Auftragswertes zu verlangen.
IX. HAFTUNG, EINREDEBESCHRÄNKUNGEN, ABHOLUNGSANSPRUCH
- 1. Soweit nicht in diesem Vertragsbedingungen etwas anderes
bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch
solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei
Vertragsabschluß ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist.
- 2. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede,
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend
gemacht werden, es sei den, daß wir diese Ansprüche schriftlich
anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt
worden sind.
- 3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
unsere Eigentums - Vorbehaltsware herauszuverlangen und durch und
durch Beauftrage abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt. Bei Pfändungen von
Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns
der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
X. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach Wahl des Verkäufers
Groß - Umstadt oder Dieburg. Dieser Gerichtsstand gilt auch für
Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt,
auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer
seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder
Lieferungen in das Ausland.
- Für Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere
Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt der Nachweis, daß
diese durch Einschreibebriefe an die uns zuletzt bekannt gegebene
Anschrift abgesandt worden sind.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten
Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam,
so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten
gerecht wird.
- Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Groß-Umstadt, den 18.08.2010
M.E.H. BIERÖGEL
Motoren und Ersatzteilhandel e.K. |